Zum 01.03.2020 ist das neue Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz sieht vor, dass alle in Schulen betreuten bzw. tätigen Personen bis spätestens 31.12.2021 ihren Impfstatus nachweisen müssen.
Die Klassenlehrkräfte kommen deshalb im Laufe des Schuljahres auf die Familien aller Schulkinder zu und erstellen nach Vorlage des Impfpasses eine Dokumentation über den Impfstatus der Kinder. Diese Dokumentation wird der Schülerakte beigefügt, damit der Nachweis in der Schullaufbahn nur einmal erbracht werden muss. Falls der Nachweis innerhalb dieses Schuljahres nicht erbracht werden kann, ist die Schulleitung gesetzlich verpflichtet, unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen.
Schüler*innen, die neu in unserer Grundschule aufgenommen werden, erbringen den Impfnachweis im Zuge der Anmeldeformalitäten.
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