Am 12. September beginnt das Schuljahr 2023/24 und die Erstklässler*innen starten als neue Schulkinder.
Im Folgenden erhalten Sie als Eltern wichtigte Informationen zur Schuleinschreibung.
- Welche Kinder sind schulpflichtig?
Alle Kinder, die bis zum 30. September 2023 sechs Jahre alt werden oder im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, sind ab 12.09.2023 schulpflichtig.
Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember 2023 sechs Jahre alt werden, können ebenfalls im Schuljahr 2023/24 eingeschult werden.
Kinder, die nach dem 31. Dezember 2023 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Hierfür ist ein schulpsychologisches Gutachten notwendig, in welchem die Schulfähigkeit überprüft wird.
Bei Kindern, die im Korridor zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, können die Eltern zwischen einer Einschulung im September 2023 oder September 2024 entscheiden. Diese Entscheidung muss der Schule schriftlich mitgeteilt werden – gerne bis zum Tag der Schuleinschreibung, jedoch spätestens bis zum 10. April 2022.
- Welche Schule ist zuständig?
Ein Kind, das schulpflichtig wird, ist von den Erziehungsberechtigten an der Grundschule des Sprengels, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anzumelden.
Informieren Sie sich bitte, in welchem Schulsprengel Sie und Ihr Kind wohnen.
Familien, die im Schulsprengel der Eversbusch-Grundschule wohnen, werden in den nächsten Tagen Post von uns bekommen
- Gastschulantrag:
Gastschulanträge für den Besuch einer anderen Grundschule als der Sprengelschule können erst bei oder nach der Schulanmeldung bei der zuständigen Sprengelschule eingereicht werden. Die Entscheidung, ob der Antrag genehmigt wird, liegt beim Referat für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München.
Die Schulanmeldung für die Schulanfänger an der Grundschule an der Eversbuschstraße findet am 15. März 2023 statt.
Für die Vorbereitung der Einschreibung benötigen wir bis spätestens 15.02.2023, folgende Unterlagen von Ihnen:
- das ausgefüllte Datenblatt (wird mit dem Brief verschickt)
- Kopie vom Familienpass und/ oder Kinderausweis (nur bei nicht-deutscher Staatsbürgerschaft)
- Kopie der Geburtsurkunde oder des Familienstammbuches
- Nachweis über schulärztliche Untersuchung (falls dieser bereits vorliegt)
- Nachweis der Masernimpfung (z.B. Kopie des Impfpasses)
- Kopie des Sorgerechtsbescheides (im Falle einer vorausgegangenen Ehescheidung)
Die Anmeldung mit Ihren Unterlagen können Sie uns entweder auf dem Postweg zusenden oder direkt in unseren Briefkasten am Haupteingang der Schule legen.
Der Elternabend zur Schuleinschreibung findet am 15.02.2023 um 19.30 Uhr in der Aula der Schule statt.
Unsere Powerpoint-Präsentation und der kurze Film bieten Ihnen einen ersten Einblick in unser Schulleben und in die ersten Schultage.
Unser „Eltern-ABC“ und unserer Broschüre „Fit für die Schule“ halten wertvolle Tipps und Hinweise für einen gelingenden Start in unseren Schulalltag für Sie parat.
In der vom Kultusministerium herausgegebenen Broschüre „Die bayerische Grundschule“ finden Sie weitere interessante Informationen.
STMUK_Die_bayerische_Grundschule
Die Übersicht zeigt, welche Kinder zum Schuljahr 2023/24 aufgenommen werden (können)
Übersicht-Aufnahme Grundschule_für 2023.p df
Ihre Fragen zur Schulwegplanung und -sicherheit werden in der Broschüre des Mobilitätsreferats der Landeshauptstadt München beantwortet.